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Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Lehrgängen des DLRG Bezirk Kreis Borken e.V.

Bereits seit einigen Jahren führt der Bezirk Kreis Borken die Lehrgänge nach einem einheitlichen An-und Abmeldeverfahren durch. Bisher wurden durch dieses Verfahren nur die An-und Abmeldung zu diesen Lehrgängen geregelt. Da gerade in letzter Zeit auch immer wieder Änderungen in den digitalen Medien und der Internetpräsentation erfolgen, wollen wir diese Bedingungen entsprechend anpassen.Weitere Anpassungen erfolgen bei Bedarf.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lehrgänge ersetzt alle vorherigen „AGB Lehrgänge“.

§ 1 Anmeldeverfahren zu Lehrgänge

Abs. 1: Anmeldungen zu Lehrgängen:Anmeldungen können wie folgt erfolgen:

  1. Schriftlich über das downloadbare Anmeldeformular des jeweiligen Lehrganges.
  2. Online über das Lehrgangsportal des Bezirkes Kreis Borken


Abs. 2: Teilnahmevoraussetzungen:

Einige Lehrgänge haben Teilnahmevoraussetzungen. Diese Teilnahmevoraussetzungen sind entweder durch die Prüfungsordnung vorgegeben oder aber an den Besuch anderer Lehrgänge gekoppelt, da diese aufeinander aufbauen. Für Teilnehmer, die noch nicht volljährig sind, wird das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten benötigt.

Sowohl die Nachweise für die Teilnahmevoraussetzungen als auch ggf. die Einverständniserklärung müssen bis zum Anmeldeschluss per E-Mail an lehrgang(at)bez-kreis-borken.dlrg.de eingereicht werden. Sollten diese nicht oder unvollständig sein, behält der Bezirk sich vor, die Teilnehmer vom Lehrgang auszuschließen.
 

Abs. 3: Verteilung der Teilnehmerplätze

Bei allen Lehrgängen des Bezirkes gelten die in der Ausschreibung genannten Mindest-bzw. Höchstteilnehmerzahlen. Damit möglichst aus allen teilnehmenden Gliederungen Personen mitmachen können, deckelt der Bezirk die Anzahl der Personen, die direkt am Lehrgang teilnehmen können, auf drei Personen. Sollten aus einer Ortsgruppe mehr als drei Personen gemeldet werden, werden diese ab der vierten Person auf die Warteliste gesetzt. Sollten nach dem Anmeldeschluss noch Plätze frei sein, werden die Teilnehmer aus der Warteliste angeschrieben.

§ 2 Abmeldeverfahren von Lehrgängen

Abs. 1: Form der Abmeldung

Die Abmeldung  von  einem Lehrgang  kann  ausschließlich schriftlich erfolgen. Die Abmeldung muss entweder über die Lehrgangs App oder per E-Mail an  lehrgang(at)bez-kreis-borken.dlrg.de geschickt werden.
 

Abs. 2: Kosten für die Abmeldung

Erfolgt die Abmeldung vor dem in der Ausschreibung genannten Meldeschluss, so brauchen keine Ausfallkosten gezahlt zu werden. Erfolgt die Abmeldung nach dem Meldeschluss, ist der Teilnehmerbeitrag komplett fällig. Sollte die Abmeldung wegen Krankheit erfolgen, so kann durch Einreichen eines ärztlichen Attestes die Erstattung des Teilnehmerbeitrages erfolgen.

§ 3 Ein Lehrgang fällt aus – Was nun?

Ein Lehrgang kann aus verschiedenen Gründen ausfallen, u a. Erkrankung des Referenten, Höhere Gewalt, die Mindestteilnehmerzahl wurde nicht erreicht. In diesem Fall trägt der Bezirk die kompletten Kosten. Wenn ein Alternativtermin bekanntgegeben wird, werden die Teilnehmer bevorzugt, welche ursprünglich zu dem Lehrgang angemeldet worden sind.

§ 4 Teilnehmergebühren

Grundsätzlich ist es das Bestreben des Bezirkes, die Lehrgänge so günstig wie möglich zu halten. Trotzdem fallen bei allen Lehrgängen Kosten an, von Fahrtkosten für Referenten, Honorarkosten für Referenten, Übernachtungskosten in Jugendherbergen, ... Gemäß einem Vorstandsbeschlussmüssen alle Lehrgänge kostendeckend durchgeführt werden.

§ 5 Fotos / Videos in Lehrgängen

Digitale Foto-und Videokameras sind mittlerweile in fast jedem Handy vertreten, und liefern eine Qualität, die sich hinter „richtigen“ Kameras nicht zu verstecken braucht und ein Knopfdruck genügt, um diese Medien in allen möglichen sozialen Netzwerken einzustellen. Grundsätzlich werden auf allen Lehrgängen Fotos gemacht. Diese Fotos werden ausschließlich für den Internetauftritt des Bezirks Kreis Borken e. V. (Internetseite, Social-Media –Bereich) verwendet und nicht ohne Rücksprache an externe Personen weitergegeben. Sollte am Lehrgangsende ein Gruppenfoto gemacht werden, so kann dieses den teilnehmenden Ortsgruppenfür den eigenen Internetauftritt zur Verfügung gestellt werden. Folgendes Nutzungsrecht wird eingeräumt: Verwendung des Fotos für den offiziellen Internetauftritt (Webseite, Facebook-Seite) der Ortsgruppebei Nennung des Fotografen.

§ 6 Versicherungsschutz

Die Teilnehmer sind versichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Teilnehmer die verbindliche Anmeldung ordnungsgemäß ausgefüllt und eingereicht haben. Im Schadensfall ist der Bezirk UND die entsendende Ortsgruppe umgehend zu informieren.Die geschädigte Person muss für Rücksprachen weiterhin zur Verfügung stehen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lehrgänge des Bezirkes Kreis Borken e. V. wurden auf der Bezirksvorstandsitzung am 15.05.2018 beschlossen.Der Bezirksvorstand hält sich vor, diese AGB ständig zu aktualisieren und ggf. Änderungen zu beschließen.

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