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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Der aktuelle Erlass des Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW regelt unter anderem die Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte sowie viele weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitsförderung im Schulsport. Den Erlass und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Schulsport-NRW.de.

Erwerb und Auffrischung

Die schwimmsporttreibenden Verbände (DLRG, DRK Wasserwacht und Schwimmverband NRW) werden im Erlass als ausbildende und prüfende Organisationen für die Abnahme der Rettungsfähigkeit explizit aufgeführt. Darüberhinaus können die Berater im Schulsport (BiS) weiterhin die Rettungsfähigkeit ausbilden und prüfen, sofern diese im Besitz einer gültigen Lehrbrechtigung sind.

Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. Die Verantwortung für die Einhaltung des Auffrischungszeitraumes trägt in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Schule die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Zielgruppe

  • Lehrer/ -innen einschließlich Lehramtsanwärter/ -innen sowie pädagogisches und sozialpädagogisches Personal.
  • Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind. 
  • Personen die sich zu Schwimmbegleiter/ -innen ausbilden lassen möchten. 
  • Personen, die als Hilfskräfte in Abstimmung mit den Schulträgern die Aufsicht beim Schulschwimmen unterstützen möchten.

Auszug aus den Anforderungen

Die Lehrkraft muss entweder das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA), mindestens in Bronze besitzen, oder das Deutsche Schwimmabzeichen (DSA) in Bronze und gleichzeitig folgende Leistungen absolviert haben, um rettungsfähig im Sinne des Schwimmerlass zu sein:

  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • ca. 10 m weit tauchen,
  • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen,
  • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca.15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Rahmenbedingungen

  • Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit muss spätestens alle 4 Jahre nachgewiesen werden.
  • Der Stundenumfang beträgt mindestens 6 Zeiteinheiten je 45 Minuten. Die Inhalte sind verpflichtend vorgegeben.
  • Die Rettungsfähigkeit wird bei erfolgreicher Teilnahme durch eine Bescheinigung nachgewiesen. Diese Bescheinigung muss der jeweiligen Schulleitung vorgelegt werden.
  • Der Teilnahmebeitrag ist landesweit vorgegeben und beträgt einheitlich 60 € pro Teilnehmer. Mit diesem Beitrag sind alle dem Ausrichter entstehenden Kosten abgegolten. Die Teilnahmebescheinigung ist gleichzeitig die Quittung, die an der Schule zur Kostenerstattung verwendet werden kann.
  • Im Rahmen der Prüfung werden die Leistungen des Deutschen Schwimmabzeichens (DSA) in Bronze absolviert. Hierfür kann auf Anfrage ein entsprechender Schwimmpass ausgestellt werden.
  • Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit ist keine Verlängerung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (DRSA). Hierfür muss ein kompletter Kurs mit 16 Zeiteinheiten á 45 Minuten + anschließender praktischer und theoretischer Prüfung absolviert werden.

Ausbildung

Die Ausbildung bzw. die Abnahme der Rettungsfähigkeit wird nicht direkt durch den DLRG Bezirk Kreis Borken, sondern in den Ortsgruppen durchgeführt.

Zurzeit werden in folgenden Ortsgruppen die Rettungsfähigkeit abgenommen: 

Eine Übersichtskarte mit Ansprechpartnern finden sie hier : Zur Übersichtskarte

Ansprechpartner für den Bezirk Kreis Borken ist Daniel Harke

Kurse zur Rettungsfähigkeit Vor-Ort

Übergreifende Seminar-/​Veranstaltungssuche im Bezirk Kreis Borken e.V.

Hier können Seminare und Veranstaltungen im Bezirk Kreis Borken e.V. gesucht werden. Es werden lediglich Veranstaltungen angezeigt, wenn die Gliederung die Seminar-App im ISC nutzt und die Veranstaltung freigegeben hat. Besuchen Sie im Zweifel die Webseite Ihrer örtlichen Gliederung.

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